Waffensachkundelehrgänge und Prüfungen nach §7
Das Waffengesetz verlangt zum Erwerb einer Schusswaffe den Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 WaffG.
Die bestandene Waffensachkundeprüfung einer staatlich anerkannten Ausbildungsstelle dient als Nachweis der Sachkunde.
Unsere Lehrgänge sind staatlich anerkannt und Prüfungszeugnisse bundesweit gültig sowie Vereins- und Verbandsunabhängig und gelten im gesamten Bundesgebiet.
Die Jagdprüfung in Bayern
Ausbildung im Sachgebiet 1: Waffenhandhabung – Vorbereitung für die Praktische Prüfung
Im Einzelunterricht erhalten Sie eine professionelle Vorbereitung für die praktische Prüfung!
Die Gestaltung dieser Unterrichtseinheiten wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt:
- Sie können eine einzelne Stunde buchen um eine reale Prüfungssimulation zu durchlaufen
- Sie können ein oder zwei Stunden buchen um die Handhabung eines speziellen Waffentyps zu üben
- Sie können mehrere Stunden an verschiedenen Tagen buchen um die Handhabung aller Waffentypen systematisch zu lernen
Im Einzelunterricht frischen wir Ihre Kenntnisse im Umgang mit Waffen auf!
Wenn Sie z.b. längere Zeit jagdlich nicht mehr aktiv waren können Sie hier Ihre Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Waffentypen, auch modernerer Bauart, verbessern. Dabei gehen wir auch auf Ihre speziellen jagdlichen Bedürfnisse ein. Sie erhalten hier auch praktische und nützliche Tipps für erfolgreiches und effizientes Schießen auf der Jagd mit modernen Jagdwaffen.
Schießlehrgänge für Kurzwaffen.
Voraussetzung: Sie sind Inhaber eines gültigen Jagdscheins!